Faktencheck zur Grundsteuer

Faktencheck zur Grundsteuer

Die Grundsteuer muss reformiert werden, urteilte das Bundesverfassungsgericht bereits in 2018. Denn die derzeitige Regelung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil es zu deutlichen Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen führt. Nun erzählen sich manche Parteien im Gemeinderat gerne das Märchen von der ungewissen Reform der ungerechten Grundsteuer. Aber das die Situation gar nicht so unklar ist, lest Ihr in unserem Faktencheck.

Basics zur Grundsteuer

Die Grundsteuer ist die drittgrößte Einnahmequelle der Gemeinden. Davor stehen auf Platz 1 und 2 die Steuereinnahmen aus der Gewerbesteuer und dem Einkommenssteuer-Anteil (15%) der Kommune. Insgesamt berechnet sich die Grundsteuer bisher aus dem Einheitswert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz.

Die Formel lautet: Einheitswert x Steuermesszahl x Hebesatz = Festzusetzende Grundsteuer

Einheitswert

Der Einheitswert wird anhand der Lage und Größe (Bodenwert) und Ausstattung der Immobilie berechnet. Diese Berechnungen basieren auf dem Stand von 1964 in den alten Bundesländern und 1935 in den neuen Bundesländern. Für den Landkreis Lüneburg gelten also Bodenwerte von 1964, nur im Amt Neuhaus die von 1935. Die Festlegung erfolgt durch das Finanzamt auf Grundlage einer Erklärung der Eigentümer über die Ausstattung, wie Wohnfläche, Bodenbeläge, Anzahl Badezimmer, Art der Heizung usw.. [1]

[1] LStN: Wer berechnet die Grundsteuer?

Steuermesszahl

Die Steuermesszahl ist einheitlich und wird wie folgt festgesetzt [2,3]:

Einfamilienhäuser bis 38.346,89 EUR Einheitswert2,6
Einfamilienhäuser zzgl. den ab 38.346,89 EUR übersteigenden Einheitswert 3,5
Zweifamilienhäuser3,1
alle übrigen Grundstücke einschl. Wohnungseigentum, Wohnungserbbaurecht einschl. der damit belasteten Grundstücke3,5

[2] LStN: Wie wird die Grundsteuer berechnet?
[3] Grundsteuergesetz (GrStG) § 15 Steuermesszahl für Grundstücke

Grundsteuer Hebesatz

Mit dem Hebesatz steuert die jeweilige Gemeinde die Höhe der Grundsteuer vor Ort [4]. Aktuell beträgt der Hebesatz der Grundsteuer für unbebaute und bebaute Grundstücke (Grundsteuer B) in der Gemeinde Adendorf 400%. Nachdem dieser in den letzten 15 Jahren in Adendorf und Erbstorf wie folgt nach und nach erhöht wurde:

  • 2005 auf 315%
  • 2013 auf 350%
  • 2017 auf 400%

Damit liegen wir im Vergleich im guten Durchschnitt: In Lüneburg beträgt der Hebesatz 440%, Bardowick 400%, Scharnebeck 340%, Reppenstedt 370% (geplant 400%). Wir halten fest: Die Gemeinde bestimmt letztendlich über die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer.

[4] LStN: Was ist der Hebesatz?

Zahlung der Grundsteuer ab 2025

Wie in der Einleitung beschrieben, muss ein neues Grundsteuermodell her. Denn die Berechnung der jeweiligen Grundsteuer erfolgt auf Basis der 1964 festgelegten Einheitswerte. In den letzten fast sechzig Jahren haben sich Grundstückswerte vom Immobilien in der Regel verändert. Folglich kann der veraltete Einheitswert zu einer ungerechten Bewertung führen und daher muss die Grundsteuer reformiert werden.

In der Folge hat der Bund ein neues Grundsteuermodell entwickelt. Abweichend davon können die Länder aber durch die sogenannte Öffnungsklausel eigene Modelle entwickeln. Das Land Niedersachsen hat davon Gebrauch gemacht und sich das sogenannte Flächen-Lage-Modell überlegt. Nach diesem Modell werden künftig nur die Grundstücksfläche und die Lage dieses Grundstücks bewertet. Es ist dann unerheblich welche Art Haus auf diesem Grundstück steht (ob Villa oder Schuppen, egal). Diese Berechnung soll es auch den Bürger:innen leichter machen entsprechende Erklärungen abzugeben. Man muss dann künftig keine umfangreichen Erklärungen mehr über Quadratmeterzahl des Hauses, Bodenbeläge oder Badausstattung machen.

Diese Umstellung auf das Flächen-Lage-Modell startet zum neuen Hauptfeststellungstag 01.01.2022. Dann müssen niedersachsenweit etwa 3,6 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Daher erforderliche Feststellungserklärungen müssen von den Eigentümer:innen voraussichtlich zwischen 01.07.2022 und 31.10.2021 abgegeben werden. Die Feststellungsarbeiten und die Festsetzung der neuen Grundsteuer-Messbeträge starten ebenfalls zum 01.07.2022. Dann beginnen die Kommunen ab etwa Juli 2024 mit der Festsetzung der Grundsteuer. Nach Abschluss des Verfahrens ist die neue Grundsteuer ab 01.01.2025 zu zahlen. [5]

[5] LStN: Grundsteuerreform in Niedersachsen – Zeitstrahl

Was Bedeutet das für uns in Adendorf und Erbstorf

Wohin es mit der Grundsteuer geht, ist nicht so ungewiss wie Manche sagen. Eigentlich ist alles ganz klar. Man kann sich heute schon im Internet anzeigen lassen wie der Bodenrichtwert des eigenen Grundstücks ist und sich sogar selbst berechnen was man damit schätzungsweise ab 2025 zahlt [6]. Eigentümer:innen von nach 2018 gekauften oder bereits neu bewerteten Grundstücken, zahlen wahrscheinlich nicht viel mehr als jetzt. Mit größeren Kostensprüngen haben wahrscheinlich diejenigen zu rechnen, deren Grundstück und Haus immer noch mit dem, mittlerweile als nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbaren, Bewertungsstichtag zum 01.01.1964 bewertet sind.
Die Häuser und Grundstücke sind da in unserer Gemeinde genauso bunt gemischt wie deren Eigentümer:innen. Das Land Niedersachsen hat zumindest in Aussicht gestellt, dass es im Durchschnitt weitestgehend ohne drastische Erhöhungen möglich sein wird, das Flächen-Lage-Modell umzusetzen.

Letztendlich haben wir es als Gemeinde selbst in der Hand. Denn uns steht es frei den Hebesatz zu senken oder zumindest nicht weiter zu erhöhen.

[6] Immobilienmartk.NI: Bodenrichtwert

Neues Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell:

Quelle: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuerreform-in-niedersachsen-202526.html

Warum wir das alles schreiben?

Weil wir glauben, dass man mit den Grundsteuereinnahmen durchaus in der Lage sein könnte, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge voranzutreiben. Auf jeden Fall darf die Grundsteuerreform nicht der Grund sein, weiterhin die Abschaffung hinauszuzögern. Andere Gemeinden im Landkreis Lüneburg stehen finanziell nicht besser da als wir und haben es auch geschafft. Dazu gehören auch Bardowick und Reppenstedt, die dafür Ihren Hebesatz auf 400% angepasst haben bzw. werden. Die gleiche Höhe, mit der wir bereits seit 2017 die Grundsteuer erheben.

Habt ihr dazu noch mehr Fragen? Dann schreibt uns gerne oder besucht uns immer freitags 13-17 Uhr an unserem Dialogstand auf dem Rathausplatz in Adendorf.

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