Dieser Beitrag richtet sich an alle Anwohnerinnen und Anwohner, die rund um die B209/Artlenburger Landstraße wohnen.
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan
Die Gemeinde Adendorf ruft Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung auf . Hier gelangt ihr zum Entwurf des Lärmaktionsplanes in der 4. Stufe. Ebenso kann man den Entwurf des Lärmaktionsplanes nach vorheriger Terminabsprache bei der Gemeinde Adendorf (Rathausplatz 14, 21365 Adendorf) einsehen.
Der Entwurf liegt bis Freitag, 11. Oktober 2024 bei der Gemeinde zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus.
Eure Rückmeldungen bzw. Stellungnahmen sind während der öffentlichen Auslegung schriftlich per E-Mail oder per Post an die Gemeinde zu senden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan – 4. Stufe unberücksichtigt bleiben.
Die Rückmeldungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung dienen dazu, Handlungsfelder für den künftigen Lärmschutz zu ermitteln.
Wichtige Aspekte für betroffene Anwohner:innen
- Lärmbelastung: Die Analyse der Lärmkartierung zeigt, dass insbesondere entlang der Hauptverkehrsstraße B209 hohe und sehr hohe Lärmbelastungen auftreten. Anwohner:innen sind sowohl tagsüber (LDEN) als auch nachts (LNight) erheblichen Lärmeinwirkungen ausgesetzt, was potenziell gesundheitsgefährdend sein kann.
- Gesundheitliche Auswirkungen: Der Lärmaktionsplan weist auf gesundheitliche Risiken wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Schlafstörungen hin, die durch anhaltende Lärmbelastung hervorgerufen werden können. Besonders nachts kann eine zu hohe Lärmbelastung schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.
- Geplante Maßnahmen: Es sind verschiedene Maßnahmen geplant, um die Lärmbelastung zu reduzieren, darunter Geschwindigkeitsbegrenzungen und der Einbau von lärmminderndem Asphalt. Diese Maßnahmen sollen helfen, den Lärmpegel um bis zu 3 dB zu reduzieren.
- Öffentlichkeitsbeteiligung: Es besteht die Möglichkeit, während der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen einzureichen. Anwohner:innen können ihre individuellen Anliegen und Bedenken einbringen, um sicherzustellen, dass diese in die Planungen einfließen.
Was ihr tun könnt, falls ihr betroffen seid
- Fokus auf Straßenverkehrslärm: Der Lärmaktionsplan konzentriert sich stark auf den Lärm, der durch die stark frequentierte B209 verursacht wird. Anwohnende, die in unmittelbarer Nähe wohnen, sollten sich gezielt mit Maßnahmen zur Reduktion dieses Lärms auseinandersetzen und bewerten, ob diese Maßnahmen ausreichend sind.
- Gesundheitsgefährdungen ernst nehmen: Die gesundheitlichen Gefahren, die durch den Lärm in Adendorf entstehen können, sind ein zentrales Thema. Anwohnende sollten ihre eigenen gesundheitlichen Beschwerden im Zusammenhang mit Lärmbelastung in ihre Einwände einfließen lassen.
- Langfristige Strategien: Neben kurzfristigen Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen und lärmminderndem Asphalt sieht der Plan langfristige Strategien wie die Förderung des Fahrradverkehrs und den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs vor. Betroffene sollten diese Konzepte unterstützen, da sie auf nachhaltige Lärmminderung abzielen.
Einwendungen, mit denen sich Betroffene an die Gemeinde wenden sollten
- Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung: Anwohnende können die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf stark belasteten Abschnitten der B209 fordern. Insbesondere eine Reduzierung auf 30 km/h in besonders lärmbelasteten Bereichen kann eine deutliche Lärmminderung bringen. Auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich Bardowicker Weg von 70 km/h auf erstmal 50 km/h wäre eine Option.
- Lärmschutzwände und Schallschutzfenster: Sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichen, können weitere bauliche Maßnahmen wie Lärmschutzwände oder Schallschutzfenster gefordert werden. Dies gilt besonders für Wohngebäude, die extrem hohen Lärmbelastungen ausgesetzt sind.
- Schutz von Nachtzeiten: Anwohnende könnten spezifische Maßnahmen zum Schutz vor nächtlichem Lärm fordern. Nachts liegt die Belastung in bestimmten Bereichen über den WHO-Empfehlungen, und Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen könnten hier besonders wirksam sein.
- Förderung alternativer Verkehrsmittel: Eine stärkere Förderung von Alternativen zum Autoverkehr, wie der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs oder der Radwege, könnte von den Anwohnenden unterstützt und weiter gefordert werden.
Zusammenfassung
Falls ihr betroffen seid, solltet ihr euch aktiv an der Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligen und insbesondere auf bauliche Maßnahmen, Geschwindigkeitsbegrenzungen und gesundheitliche Auswirkungen hinweisen. Beachtet das Fristende für die schriftlichen Stellungnahmen: Freitag, der 11.10.2024 !
Viele weitere Infos zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Adendorf findet ihr unter www.adendorf.de > Rathaus > Bauen & Wohnen > Lärmaktionsplan oder ihr klickt einfach hier.