Liebe Kommunalaufsicht…

…wir müssen reden! Eigentlich will ich dir schon lange schreiben, denn seit ich Ratsfrau bin werde ich systematisch diskriminert, unsichtbar gemacht und ungleich behandelt…umgangssprachlich würde man wahrscheinlich von Mobbing sprechen. Du fragst wer all das tut? Einige Ratsherren der Adendorfer SPD und ihr Bürgermeister.

Heute schreibe ich diesen offenen Brief, da ich eine rechtliche Einordnung möchte. Keine Sorge, natürlich gibt es meine Schilderungen auch nochmal im Behördendeutsch per Mail direkt an den Landkreis Lüneburg. Allerdings habe ich mich zu diesem Homepage-Eintrag entschieden, damit auch die Öffentlichkeit versteht wie diese systematische Unterdrückung von mir als unabhängige/parteilose Frau in der Politik von statten geht. Und das es mehr als undemokratisch ist, wenn sich offenkundig nicht an Gleichbehandlungsgrundsätze gehalten und Rechte nach Belieben umgedeutet oder gedehnt werden.

Lass uns den Fall von hinten aufrollen

Starten wir bei gestern, als ich meinen Entschluss fasste, dir jetzt wirklich zu schreiben. Gestern fand der Ausschuss für Straßen, Verkehr & Grünflächen statt. Am 30.03.2024 habe ich per Mail einen Antrag an den Rat zur Beratung in diesem Ausschuss gestellt, welcher sich auch unter Ö 11 der Tagesordnung findet. Der Antrag ist fristgerecht und im Sinne der Geschäftsordnung eingegangen. Hier ein Auszug aus dieser Geschäftsordnung:

§ 7 Sachanträge
(1) Anträge zur Aufnahme eines bestimmten Beratungsgegenstandes in die Tagesordnung müssen schriftlich oder in Textform spätestens am 10. Tage vor der jeweiligen Ratssitzung bei der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister eingegangen sein.
Die Anträge werden den Ratsmitgliedern spätestens 5 Tage nach Eingang in elektronischer Form zur Kenntnis gegeben.
Später eingegangene Anträge werden als Dringlichkeitsanträge gemäß § 8 dieser Geschäftsordnung behandelt. Die Sachanträge sind so zu stellen, dass aus ihnen der Antragsteller, das Antragsdatum, der Antrag selbst sowie eine Begründung zu entnehmen ist. Der Antrag selbst ist so zu formulieren, dass über diesen mit JA oder NEIN abzustimmen ist.

(Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss und die Fachausschüsse der Gemeinde Adendorf, Stand: 21.09.2023)

Meine Mail vom 30.03.2024 wurde nicht nur an den Bürgermeister versendet, sondern an den Ausschussvorsitzenden und alle Ausschuss-Mitglieder, alle Fraktionsvorsitzenden und sogar an die den gruppenzugehörigen Mandatsträger von FDP und Die Linke. Ich habe also mehr getan, als laut Geschäftsordnung überhaupt nötig wäre, welche nur davon spricht, dass Anträge bis zum 10. Tag vor dem Ausschuss beim Bürgermeister eingegangen sein müssen. Hier der Beweis:

Ob Fristen sich aufgrund von Feiertagen (hier: Ostern) verschieben? Dazu gibt es keine Aussage in der Geschäftsordnung. Das mein Antrag fristgerecht eingegangen ist, ist jedoch ganz leicht daran zu erkennen, dass er sonst ja nicht auf der Tagesordnung des Ausschusses für Straßen, Verkehr und Grünflächen gelandet wäre. Die erweiterte Tagesordnung wurde den Ratsmitgliedern elektronisch am 03.04.2024 zur Kenntnis bekannt gegeben und erfüllt somit § 7 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung.

Hier ist also zu sehen, dass ICH mich an alle Regeln und Vorgaben gehalten und sogar darüber hinaus agiert habe. Im Ausschuss passierte gestern dann jedoch chronologisch geschildert Folgendes:

  1. Unter Ö 3.2 „Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge“ wies der Ausschussvorsitzende Jürgen Schreiber (SPD) darauf hin, dass sich eine Änderung der Tagesordnung zu Ö 11 (mein Antrag) ergeben wird, da es aufgrund von Feiertagen zu Überschneidungen gekommen ist und gar nicht klar ist, ob in den jeweiligen Fraktionssitzungen über den Antrag gesprochen werden konnte und dieser überhaupt beraten werden kann.
  2. Ratsherr Gunter von Mirbach (CDU und 2.Stellvertreter des Bürgermeisters) wurde vom Ausschussvorsitzenden nach den Beratungen in den Fraktionssitzungen gefragt und antwortet: „Nein, wir haben das nicht beraten!“
  3. Bürgermeister Thomas Maack hakte ein, dass man den Antrag dann von der Tagesordnung nehmen oder über das Einbringen eines Dringlichkeitsantrags nach § 8 der Geschäftsordnung entscheiden müsse.
  4. Ratsfrau Sasse (Grüne) teilte den Anwesenden mit, dass die Antragstellung rechtzeitig an die Ausschussmitglieder und sogar die Fraktionsvorsitzenden gemailt wurde und man sehr wohl darüber in den jeweiligen Fraktionssitzungen hätte beraten können.
  5. Ratsherr Ronald Steinberg (SPD und 1.Stellvertreter des Bürgermeisters) rief daraufhin ins Plenum, dass über einen Dringlichkeitsantrag nicht entschieden werden könne, da der Ausschuss nicht in Originalbesetzung anwesend sei.
  6. Der Ausschussvorsitzende (SPD) hat den Antrag dann von der Tagesordnung genommen.

Die geschilderten Geschehnisse passierten innerhalb weniger Minuten. Ich saß fassungslos im Zuschauerraum.

Fragen zur rechtlichen Einordnung

  • Der Antrag ist fristgerecht eingegangen und ist Bestandteil der Tagesordnung zum Ausschuss gewesen. Die Ratsmitglieder erlegen sich ihre Geschäftsordnung als Handlungspapier selbst auf. Ich habe mich an alle Regeln gehalten und es ist objektiv betrachtet (und auch wenn man die Geschäftsordnung liest) irrelevant, ob die Fraktionen darüber beraten konnten. Es gab keinen rechtlich haltbaren Grund über meinen Antrag nicht zu beraten. Über einen Antrag zu sprechen, setzt nicht voraus, dass die Fraktionen vorab darüber beraten haben müssen…auch wenn das natürlich wünschenswert wäre.
  • Es kommt regelmäßig vor, dass bei Beratungen Anträge nochmal zurück in die Fraktionen gegeben werden, weil neue Aspekte aufgetaucht sind oder auch, weil man dazu nicht beraten hat. In meinem Fall hat man jedoch eine komplette Beratung absichtlich unterbunden. Initiert durch den SPD-Auschussvorsitzenden und den SPD-Bürgermeister, welche beide laut NKomVG und richterlicher Rechtsprechung in der Verhandlungsleitung zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet sind.
  • Ausschussmitglied meiner Fraktion ist Ratsherr Lucas Fiedler. Dieser wurde durch den Ausschussvorsitzenden nicht gefragt, ob der Antrag auf der Tagesordnung bleiben und somit trotzdem beraten werden soll.
  • Einen nötigen Dringlichkeitsantrag nach § 8 der Geschäftsordnung in die Diskussion zu bringen, ist vom Bürgermeister rechtlich falsch eingeordnet – denn dieser Paragraf bezieht sich auf Anträge, die noch kein Teil der Tagesordnung sind. Mein fristgerecht eingegangener Antrag ist jedoch bereits Bestandteil der ordnungsgemäß zugegangenen Tagesordnung.
  • Eine Originalbesetzung eines Ausschusses wie von Ratsherr Steinberg unterstellt, ist somit überflüssig und dazu rechtlich noch falsch! Er spricht von in empfehlenden Ausschüssen noch nicht vorberatenen Anträgen, die in einer Ratssitzung nur als Dringlichkeitsantrag besprochen/behandelt werden können, wenn eine 2/3 Mehrheit dem zustimmt und dann in einer Unterbrechung der Ratssitzung der Verwaltungsausschuss in Originalbesetzung vorberät.
  • Es wird sich hier an kein geltendes Recht gehalten, es werden sich einfach partiell eigene Regeln erfunden. Und das zu meinen Lasten. Diese Vorgehensweise habe ich im Umgang mit anderen Parteien noch nicht erlebt. Für die anwesende Öffentlichkeit wirkt es, als wenn die SPD-Herren Recht haben. Für anwesende Ausschussmitglieder geht in diesem abgekarterten Spiel alles so blitzschnell, dass man kaum Zeit zum Reagieren hat.
  • Im gestrigen Ausschuss hat Ratsherr Fiedler unter „Mündliche Anfragen der Ausschussmitglieder“ dann nochmal zu dem Thema nachgefragt. Hierbei wurde er vom Ausschussvorsitzenden und vom Bürgermeister aber nach kürzester Zeit abgewürgt. Ein Verweis auf Verstoß gegen die Geschäftsordnung wurde ihm nicht ermöglicht. Der Bürgermeister beendete die Anfrage mit der Aussicht darauf, die Fragen von Ratsherrn Fiedler mit dem Protokoll zu beantworten. Dieses Protokoll wird der Öffentlichkeit erst nach dem nächsten, stattfindenden Ausschuss für Straßen, Verkehr und Grünflächen zugänglich. Wann dieser Ausschuss sein wird, ist noch gar nicht bekannt.
  • Mein Antrag „Grünflächenpflegeplan“ zielt auf eine Beratung und Beschlussfassung in der kommenden Ratssitzung am 30.05.2024 ab. Da er im gestrigen Ausschuss nicht vorberaten wurde und vor der nächsten Ratssitzung kein weiterer Grünflächen-Ausschuss ist, wird der Antrag im Verwaltungsausschuss behandelt werden müssen. Dort herrschen andere Mehrheitsverhältnisse als im Ausschuss für Straßen, Verkehr und Grünflächen. Zusätzlich handelt es sich um einen nichtöffentlichen Ausschuss. Aus meiner Sicht gewollte Taktik um sich erstmal inhaltlich nicht öffentlich mit meinem Antrag zu befassen und diesen vorerst in der Versenkung verschwinden zu lassen.

Und nun?

Liebe Kommunalaufsicht, was soll ich tun? Überall lese ich davon, dass die demokratischen Parteien Nachwuchs suchen. Frauen sind unterrepräsentiert. Die Adendorfer SPD hat keine einzige Frau im Gemeinderat – vielleicht weil sie diese ebenso behandelt wie mich? Warum muss das so sein? Warum will man augenscheinlich keine inhaltliche Auseinandersetzung, sondern versucht es lieber mit Ausgrenzung und systematischer, struktureller Unterdrückung? Und jetzt komm mir nicht mit Einzelfall – ich lege dir gerne mein Mobbing-Tagebuch vor, welches du zum Teil natürlich auch in den öffentlich zugänglichen Protokollen der Sitzungen wiederfinden kannst.

Auszug aus meinem „Mobbing-Tagebuch“

  • 24.03.2022
    Mein Antrag auf Durchführung eines Jugendforums: Obwohl mir als Antragstellerin das erste Wort zusteht, leitet statt des Ausschussvorsitzenden Sascha Schellin (SPD) der Bürgermeister Thomas Maack (SPD) mit den Worten ein, dass das ja wieder so ein Antrag von mir sei, wo man nicht nein sagen könne, sonst würde das ja am nächsten Tag gleich wieder im Internet stehen. Ratsherr Rolf-Werner Wagner (SPD) kritisiert die Form des Antrages, der Bürgermeister stimmt dem zu. Inhaltlich erfolgt keine Auseinandersetzung. Es geht hauptsächlich darum mir Dinge zu unterstellen. Am Ende gibt es einen abgeänderten Beschluss. Der Beschluss (wie er im öffentlichen Protokoll steht) ist nicht der geänderte Beschluss, der gefasst wurde. Meine Anfrage an die Verwaltung die Aufzeichnungen zur Protkollerstellung einzusehen wird von der Fachbereichsleiterin Frau Eddelbüttel abgewiesen mit den Worten: Der Ausschussvorsitzende hat den geänderten Beschluss gar nicht schriftlich festgehalten, die Protokollantin hat niedergeschrieben was Herr Schellin erinnerte, gesagt zu haben.
  • 03.05.2022
    Meine Änderungswünsche zum Protokoll zum Ausschuss vom 24.03.2022 werden seitens des Bürgermeisters und Ratsherrn Wagner (SPD) als „Wünsch-dir-was“ bezeichnet. Ich könne mir die Protokolle nicht schreiben, wie ich sie gerne hätte, außerdem wäre es kein Wortprotokoll. Erst nach meinem Verweis auf das NKomVG wird die Abstimmung über eine Protokolländerung überhaupt erst zugelassen. Darüber steht natürlich kaum etwas im öffentlichen Protokoll.
  • 13.04.2023
    Im Ausschuss Jugend, Senioren und Soziales wird unter dem Tagesordnungspunkt Ö7.1. über einen gemeinsamen Antrag der ABAE, der CDU/FDP und der Grünen beraten. Ratsherr Wagner (SPD) stellt öffentlich fest, dass die SPD nicht unterschrieben hat – er erzählt dabei aber nicht, dass die SPD sehr wohl angefragt wurde, sich ebenfalls zu beteiligen. Statt in irgendeiner Form Kontakt aufzunehmen, passiert in den Wochen vor der Beratung nichts, stattdessen wird im Ausschuss am 13.04.2023 ein spontaner Änderungsantrag der SPD eingebracht. Der gemeinsame Antrag findet sich im Protokoll nicht wieder, ist wie üblich aber öffentlich als Anlage zugänglich. Der Änderungsantrag der SPD hingegen ist im kompletten Wortlaut im Protokoll auffindbar. Öffentlich leichter zugänglich ist also, was die SPD über das Thema denkt.
  • 17.05.2023
    Im Ausschuss Jugend, Senioren und Soziales wird öffentlich bekannt, dass die SPD und die CDU/FDP seitens der Verwaltung zum Thema Sport-Kita und Außengelände zu internen Gesprächen mit dem TSV Adendorf eingeladen wurden. Weder ich als Ausschussmitglied noch jemand anderes aus meiner Fraktion wurden zu diesen Gesprächen eingeladen. Der Bürgermeister antwortet darauf hin, dass er einladen könne, wen er wolle. Gleichzeitig wird aber auch Druck gegenüber denjenigen aufgebaut, die zu diesen internen Gesprächen nicht eingeladen waren (ABAE und Grüne) Meine Wortbeiträge sind im vorläufigen, nicht öffentlichen Protkoll nicht oder nicht korrekt protokolliert- erst nach der Protokollgenehmigung im nächsten Ausschuss am 02.11.2023 finden sich diese wieder und sind somit auf meinen Druck hin nun auch der Öffentlichkeit zugänglich.
  • 05.03.2024
    Mein Antrag an den Rat (!) auf Anschaffung einer KI-Technologie verschwindet nach der Vorberatung im Ausschuss (!) für Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus als „zurückgezogen“ in der öffentlichen Versenkung. Was sagt die Geschäftsordnung?

    § 11 Zurückziehen von Anträgen und Beschlussvorlagen
    Anträge können bis zur Abstimmung von der Antragstellerin oder dem Antragsteller jederzeit zurückgezogen werden.

    Ich bin die Antragstellerin, ich war nicht anwesend und ich habe auch nichts zurückgezogen. Ich habe zu den Geschehnissen bereits öffentlich in einem Homepage-Beitrag berichtet.

Liebe Kommunalaufsicht,

was rätst du mir zu tun? Wie ist deine rechtliche Einordnung? Und wie würdest du das alles empfinden? Ist das normal? Muss man damit leben, wenn man sich entschließt als Frau ein Ehrenamt als Kommunalpolitikerin zu bekleiden?

Viele Grüße, deine Anne

PS: Da beim Landkreis Lüneburg zwei Männer für dich arbeiten und meine offizielle Anfrage bearbeiten werden, sei mir bitte nicht böse, wenn ich ein Schreiben gleichen Inhalts zur Kenntnis an die Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Adendorf und des Landkreises senden werde.

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