Für die Vorberatung im Ausschuss für Straßen, Verkehr und Grünflächen am 20.06.2024 haben wir einen Antrag gestellt, den wir in diesem Artikel vorstellen wollen. Unabhängig von dem ausstehenden Vorort-Termin mit den Anwohnenden kann der Ausschuss bereits über diesen Antrag beraten, da unserer Meinung nach beides nicht im Widerspruch zueinander steht.
Die Anwohnenden im Bereich des Kreisverkehrsplatzes in der Dorfstraße/Erbstorf haben den Ausschussmitgliedern in der Ausschusssitzung am 14.11.2023 in der Einwohnerfragestunde (Protokoll Punkt 2.3) berichtet, dass der Kreisverkehrsplatz häufig überfahren würde, auch mit hohen Geschwindigkeiten und dass dies eine Gefahr für den Straßenverkehr darstelle. Für die Anwohnenden wirke sich insbesondere der durch die Überfahrungen entstehende Lärm aus. In der Vergangenheit wurde auch bereits eine Klage wegen Lärmbelästigung eingereicht.
Einrichtung einer Temporeduzierung auf Tempo 30
Die dem Ausschuss am 09.04.2024 vorgelegten Tempomessergebnisse zeigen, dass durchaus höhere Geschwindigkeiten als Tempo 30 im Bereich des Kreisverkehrsplatzes gefahren werden (Vmax = 72 km/h, V85 = 35 km/h). Langsameres Fahren führt zu einer deutlichen Verringerung der Geräusche, die von Fahrzeugen erzeugt werden. Der Lärmpegel sinkt insbesondere durch weniger Motorgeräusche und eine reduzierte Reifen-Fahrbahn-Geräuschentwicklung. Untersuchungen zeigen, dass eine Reduktion der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h den Lärm um bis zu 3 dB senken kann, was als Halbierung der wahrgenommenen Lautstärke empfunden wird. Geringere Geschwindigkeiten führen auch zu weniger Erschütterungen, da die Intensität der Vibrationen, die durch Fahrzeuge verursacht werden, mit der Geschwindigkeit einhergeht.
Eine Temporeduzierung wird die Überfahrungen nicht komplett verhindern, kann aber eine wirksame und einfach umzusetzende Maßnahme zur Lärmreduzierung und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sein. Eine anwendbare Anordnung der Verkehrsbehörde liegt bereits vor, siehe Vorlage 2021/092.
Beschlussvorschlag 1 aus unserem Antrag:
(ABAE-Antrag „Maßnahmen zur Lärmreduzierung und Verbesserung der Verkehrssicherheit am Kreisverkehrsplatz Erbstorf/Dorfstraße“ vom 10.06.2024)
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend dem Vorschlag der Verkehrsbehörde, eine Temporeduzierung auf 30 km/h auf dem Teilstück der Dorfstraße/Erbstorfer Kreisverkehrsplatz, jeweils vom Beginn bis zum Ende der Verschwenkung, einzurichten
Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) am Kreisverkehrsplatz
FGÜ können an Kreisverkehrsplätzen ohne Einzelfallprüfungen eingerichtet werden. Eine Rücksprache der Verwaltung mit der Verkehrsbehörde hat dies bestätigt. FGÜ werden grundsätzlich an Querungen der Kreisverkehrsarme empfohlen. Zur Schulwegsicherung und zur Verbesserung der Verkehrs- und Querungssicherheit zwischen der „Heinesiedlung“ und der „von-Eichendorff-Siedlung“ sollte die Einrichtung eines FGÜ geprüft werden. Hierbei sollte auch die Nutzung von Fahrbahnteilern und die Auswirkung des Durchmessers der Kreisinsel Berücksichtigung finden.
Beschlussvorschlag 2 aus unserem Antrag:
(ABAE-Antrag „Maßnahmen zur Lärmreduzierung und Verbesserung der Verkehrssicherheit am Kreisverkehrsplatz Erbstorf/Dorfstraße“ vom 10.06.2024)
Die Verwaltung wird beauftragt dem Ausschuss für eine Beschlussempfehlung eine Planung für die nachträgliche Errichtung eines Fußgängerüberwegs am Erbstorfer Kreisverkehrsplatz zur Verbesserung der Schulwegsicherheit, sowie als sichere Querungshilfe zum Verbinden der „Heinesiedlung“ und der „von-Eichendorff-Siedlung“, vorzulegen.
Lärmbelästigung und Erschütterungen durch Überfahrungen des Kreisverkehrsplatzes
Wir sollten Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit und die Lebensqualität der Anwohnenden zu schützen. Verkehrslärm führt nachweislich zu Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Hörschäden und psychischen Belastungen. Erschütterungen, die durch Verkehr, insbesondere durch schwere Fahrzeuge, verursacht werden, können nicht nur Unbehagen verursachen, sondern auch die Struktur von Gebäuden beeinträchtigen und Risse oder andere Schäden verursachen. Zudem beeinträchtigt ständiger Lärm die Lernfähigkeit von Kindern und kann Immobilienwerte mindern. Um diese negativen Effekte für die Anwohnenden zu minimieren, sollten wir dringend Maßnahmen ergreifen.
Beschlussvorschlag 3 aus unserem Antrag:
(ABAE-Antrag „Maßnahmen zur Lärmreduzierung und Verbesserung der Verkehrssicherheit am Kreisverkehrsplatz Erbstorf/Dorfstraße“ vom 10.06.2024)
Die Verwaltung wird beauftragt eine Planung für den Austausch der Pflasterung im Innenbereich des Kreisverkehrsplatzes (z.B. mit Asphalt, als Maßnahme zur Lärmreduzierung bei Überfahrungen) zur Beschlussempfehlung vorzulegen. Dabei soll ebenfalls eine Anpassung der Kreisinsel geprüft werden.