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Ernennung des Ortsbrandmeisters und des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortswehr Adendorf

Von Christian Scholz · 16. Februar 2023

>> Sehr geehrter Andreas Paulisch, sehr geehrter Sören Schütte,
wir gratulieren Ihnen zur Ernennung zum Ortsbrandmeister bzw. zum stellvertretenden Ortsbrandmeister. Bei Ihren gefahrvollen Einsätzen für die Allgemeinheit wünschen wir Ihnen gutes Gelingen, stets einen kühlen Kopf und Besonnenheit.

Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner sind in unserer Gemeinde ehrenamtlich tätig, das heißt alle Feuerwehrleute erbringen ihren Dienst für uns in ihrer Freizeit.

Was wir als Gemeinderat für Sie tun können, ist eine Investition in ihre Ausbildung, in ihre Schutzausrüstung, ihre Fahrzeuge und Feuerwehrgebäude. Dafür geben wir als Gemeinde gerne Geld aus, dieses haben wir in den zurückliegenden Jahren ohne politischen Streit oder auch ohne große Diskussion umgesetzt. Das bedeutet auch, dass wir als Adendorfer Ihre ehrenamtliche Arbeit, die Sie für uns Alle leisten, anerkennen und auch entsprechend würdigen.

Ich habe mich vor Jahren im Feuerwehr-und Katastrophenschutzausschuss gewundert, wie bescheiden die ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehren sind. Damals wurde Ihnen beispielsweise ein freier Eintritt ins Adendorfer Freibad angeboten. Ihr damaliger Gemeindebrandmeister lehnte dieses Angebot höflich ab. Das hatte mich beeindruckt.

Ich kann Ihnen nur ans Herz legen: Seien Sie nicht bescheiden! Fordern Sie von uns das, was Sie für nötig erachten. Wir werden Sie weiterhin unterstützen. <<

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Briefwahl So funktioniert die Briefwahl

Keine Begründung nötig, portofrei, in fünf Minuten beantragt. Vier Schritte:

  1. Wahlschein beantragen Rückseite der Wahlbenachrichtigung unterschreiben, online beantragen oder im Rathaus abholen.
  2. Unterlagen durchzählen Vier Stimmzettel — Bürgermeisterwahl, Landratswahl, Gemeinderat, Kreistag —, Wahlschein, zwei Umschläge.
  3. Acht Stimmen auf vier Zetteln setzen Gemeinderat und Kreistag je drei Stimmen, Bürgermeisterwahl und Landratswahl je ein Kreuz.
  4. Unterschreiben und abschicken Ohne Unterschrift ist der Wahlbrief ungültig. Portofrei in den Postbriefkasten.
9. Sept., 10 Uhr Letzter Moment für den Antrag über das Formular der Gemeinde.
10. Sept. Wahlbrief in den Postbriefkasten, damit er rechtzeitig ankommt.
13. Sept., 18 Uhr Der Wahlbrief muss vorliegen. Was später eintrifft, wird nicht gezählt.
Alles ausführlich Online geschlossen — Wahlamt: 04131 9809 11