Der Kreisverkehr an der Dorfstraße in Erbstorf sorgt weiterhin für Diskussionen. Trotz der kürzlich eingeführten Temporeduzierung auf 30 km/h gibt es nach wie vor erhebliche Probleme, die sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Lebensqualität der Anwohnenden beeinträchtigen. Diese erste Maßnahme wurde erfreulicherweise schnell umgesetzt, obwohl sich in der Vergangenheit dagegen gestellt wurde. Leider erfolgte diese Umsetzung ohne die nötige politische Beratung im zuständigen Ausschuss, obwohl ein entsprechender Antrag vorliegt. In diesem Blogbeitrag möchte ich die Hintergründe, die verbleibenden Probleme und unsere konkreten Forderungen darlegen.
Was wurde bisher getan?
Auf Initiative der Anwohnenden und unterstützt durch unseren Antrag wurde die Einrichtung von Tempo 30 am Kreisverkehr umgesetzt. Die schnelle Umsetzung zeigt, dass die Verwaltung die Problematik nun endlich ernst nimmt. Allerdings fehlt bisher eine transparente und strukturierte Rückmeldung über die Entscheidungsgrundlagen und die Ergebnisse der bereits durchgeführten Bürgerbeteiligung. Zwar war ein Planer beim Termin mit den Bürger vor Ort, jedoch wurden bisher weder von der Verwaltung noch vom Planer besprochene oder geplante Maßnahmen im Ausschuss vorgestellt.
Ein zentrales Anliegen war auch die Forderung nach einem Fußgängerüberweg (FGÜ), um insbesondere Schulkinder sicher über die Dorfstraße zu führen. Doch dieser Punkt wurde von der Verwaltung lediglich unverbindlich mit „Das sehen wir dann mal“ beantwortet. Ein solches Vorgehen ist nicht akzeptabel, wenn es um die Sicherheit unserer Kinder geht.
Die verbleibenden Probleme
- Überfahren der Kreisinsel: Trotz der Temporeduzierung wird die Kreisinsel nach wie vor von Fahrzeugen überfahren. Dies stellt ein Sicherheitsrisiko dar und verursacht unnötigen Lärm.
- Lärm durch Granitpflaster: Das aktuell verwendete Granitpflaster in der Kreisinsel erzeugt beim Befahren erhebliche Geräusche. Ein Austausch gegen einen leiseren und optisch abgehobenen Belag wurde bisher nicht diskutiert.
- Fehlende bauliche Maßnahmen: Zusätzliche bauliche Anpassungen, wie etwa Markierungsteller oder eine Erhöhung der Bordsteinkante, die das Abfahren von der Kreisbahn verhindern könnten, wurden bisher nicht umgesetzt.
Was wir fordern
Damit die Probleme am Kreisverkehr Erbstorf/Dorfstraße nachhaltig gelöst werden, müssen folgende Maßnahmen umgesetzt und politisch beraten werden:
- Einrichtung eines Fußgängerüberwegs: Es muss nicht mehr geprüft werden, ob ein FGÜ eingerichtet werden kann, da dies an Kreisverkehrsarmen grundsätzlich empfohlen ist. Vielmehr sollte geprüft werden, wie die Errichtung erfolgen kann, um die Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten. Dies entspricht den Vorgaben der „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ 2001) sowie den einheitlichen Aussagen der Entwurfsregelwerke RASt 06, EFA und des Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, die Fußgängerüberwege an Zu- und Ausfahrten kleiner Kreisverkehre ausdrücklich empfehlen. Der Beschluss des DVR-Vorstands vom 30. Oktober 2012 bestärkt zudem die Notwendigkeit sicherer Gestaltung.
- Beauftragung eines Planers: Ein Verkehrsplaner sollte beauftragt werden, um wirksame bauliche Maßnahmen zu entwickeln. Ziel ist es, die Fahrzeuge besser auf die Kreisbahn zu lenken und das Überfahren der Insel zu verhindern. Beispiele sind Markierungsteller, eine Erhöhung der Bordsteineinfassung oder andere bauliche Anpassungen.
- Austausch des Pflasters: Das Granitpflaster der Kreisinsel sollte durch einen leiseren Belag ersetzt werden, der sich optisch abhebt. Dies würde sowohl die Lärmreduzierung als auch die Sichtbarkeit der Insel verbessern.
- Politische Einbindung: Der Ausschuss für Straßen, Verkehr und Grünflächen muss in alle weiteren Schritte eingebunden werden. Die politische Diskussion und Beratung sind essenziell, um Transparenz und Legitimation zu gewährleisten.
- Regelmäßige Evaluation: Die Wirksamkeit der Maßnahmen sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Unser Antrag zum Haushalt 2025
Um die Finanzierung zukünftiger Maßnahmen im Interesse der Anwohnenden zu sichern, haben wir für den Haushalt 2025 beantragt, 50.000 € für bauliche Maßnahmen und Planungen zur Lärmreduzierung sowie zur Verbesserung der Verkehrssicherheit am Kreisverkehr Erbstorf/Dorfstraße bereitzustellen. Besonders hervorzuheben sind dabei die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) und die gezielte Verkehrslenkung auf die Kreisbahn, beispielsweise durch die Installation einer Mittelinsel an den Hauptzufahrtsarmen.
Hinweis auf die heutige Sitzung
Die genannten Probleme und Forderungen werden am 14. November 2024, in der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr und Grünflächen thematisiert. Wir erwarten von der Verwaltung, dass sie die Ergebnisse der bisherigen Bürgerbeteiligung strukturiert vorstellt und eine klare Perspektive für die Umsetzung weiterer notwendiger Maßnahmen bietet. Zudem muss der Ausschuss umfassend in die Planung und Umsetzung einbezogen werden, um transparente und nachhaltige Entscheidungen zu treffen.
Fazit
Die schnellen Schritte zur Einführung von Tempo 30 am Kreisverkehr waren ein guter Anfang, doch die Arbeit ist noch nicht getan. Um die Sicherheit und Lebensqualität der Anwohnenden nachhaltig zu verbessern, braucht es weitere Maßnahmen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Politik und Bürger. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass diese Probleme ernsthaft angegangen und transparente Entscheidungen getroffen werden.
Es ist an der Zeit, die offenen Punkte wie das Überfahren der Kreisinsel, die Lärmproblematik und die fehlende Sicherheit für Fußgänger strukturiert zu lösen. Lassen Sie uns gemeinsam für eine sichere und lebenswerte Umgebung am Kreisverkehr Erbstorf sorgen.