Rückbau von Schotterflächen („Schottergärten“)

Der Gemeinderat hat im Mai 2023 beschlossen, dass die Bürgerinnen und Bürger durch die Verwaltung gebeten werden sollen, bestehende Schotterflächen zurückzubauen. Für die Umgestaltung gilt eine Frist bis zum 31.03.2024, danach festgestellte oder gemeldete Schottergärten werden an den für eine Sanktionierung zuständigen Landkreis Lüneburg gemeldet.

Die Information der Gemeindeverwaltung vom 06.07.202 findet ihr auf adendorf.de oder ihr klickt hier. Den auschlaggebenden Antrag der CDU findet ihr hier, die Stellungnahme der Verwaltung hier und die Beratungen dazu im Ausschuss Umwelt, Ortsentwicklung und Bauen am 16.05.2023 findet ihr hier. Wir haben den Antrag unterstützt, aber in Beratungen auch schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Verwaltung mit gutem Beispiel vorangehen und vor dem Rathaus entsiegeln sollte.

Schotterflächen vor dem Rathaus, auf denen mittlerweile Hochbeete stehen

Gemäß § 9 Abs. 2 der Niedersächsische Bauordnung (NBauO) müssen nicht überbaute Grundstücksflächen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Eine Ausgestaltung von Gartenflächen mit Schotter bzw. Kies ohne zugehörige, zulässige und erforderliche Nutzung (z. B. Kiesfläche als Einstellplatz) stellt keine Grünfläche im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung dar und ist daher bauordnungsrechtlich nicht zulässig.

Wenn ihr bei uns nachfragt

Am 27.08.2023 erreichte die Fraktionen und das Bauamt folgende Email:

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bestürzen nehme ich wahr, dass die Zahl der Schotter- und Pflastergärten in Adendorf noch weiter zunimmt. Bereits seit 2012 sind Schottergärten in der Niedersächsischen Bauordnung untersagt. Die Verwaltung darf zudem die komplette Beseitigung von Kies und Steinplatten anordnen (siehe https://niedersachsen.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/tipps-haus-garten/32799.html).

Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:
1. Was hat die Gemeinde Adendorf seit 2012 gemacht, um bestehende Schotter- und Pflastergärten in einen rechtmäßig Zustand zu überführen?
2. Was wird derzeit getan, um das Entstehen weiterer Schotter- und Pflastergärten zu verhindern?
3. Wurden Schotter- und Pflastergärten im Gemeindegebiet erfasst und Maßnahmen eingeleitet?
4. In wie vielen Fällen wurde die Beseitigung angeordnet?
5. Ist geplant, die Beseitigung anzuordnen? Wenn nein: warum nicht?
6. Welche weiteren Maßnahmen wurden ergriffen?
7. Was ist geplant, um das Entstehen weiterer Schotter- und Pflastergärten zu verhindern?

(Email von J. vom 27.08.2023)

Deine Fragen können weitestgehend nur durch die Gemeindeverwaltung beantwortet werden. Grundsätzlich ist dabei aber zu bedenken, dass der Landkreis Lüneburg die übergeordnete Behörde ist. Die Gemeinden können dem Landkreis Schotterflächen melden, der geht dann (wenn Zeit und Personal da ist) raus und überprüft die Meldungen. Danach entscheidet der Landkreis Lüneburg darüber, ob ein Rückbau angeordnet wird. Eine Verjährung, weil man den Garten z.B. schon seit 15 Jahren so hat oder der Nachbar das doch auch so gemacht hat, gibt es nicht. Welche weiteren Maßnahmen unsere Gemeindeverwaltung ergriffen hat, außer der Info auf der Homepage, kann ich leider nicht beantworten. Einen Zeitungsartikel dazu (wie am 16.05. beschlossen) gab es nicht.

(Auszug aus der Antwortmail der ABAE an J.)

Der Verfasser der Mail ist selbstverständlich mit dieser Veröffentlichung einverstanden. Wir haben uns zu diesem Thema ausgetauscht. Aus diesem Austausch weiß ich auch, dass von den anderen Fraktionen niemand außer uns auf die Mail geantwortet hat, auch das Bauamt bis dahin nicht. Daher bat ich am 06.09.2023 per Mail darum, zum Ausschuss für Umwelt, Ortsentwicklung und Bauen am 14.09.2023 die Fragen aus der Mail als schriftliche Anfrage aufzunehmen und im Ausschuss öffentlich zu beantworten. Da dem Fragesteller und den angeschriebenen Fraktionen die Fragen per Mail aus dem Bauamt am 13.09.2023 beantwortet wurden, gab es keine öffentliche Protokollierung des Ganzen. Wir wissen allerdings, dass diese Fragen Einige von euch interessieren. Daher hier nun die Antworten der Verwaltung:

Antworten

  • 1. Um die bestehenden Schotter- und Pflastergärten in einen rechtmäßigen Zustand zu überführen, wurden diese, wenn sie uns gemeldet bzw. wir welche erkannt haben, an die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Lüneburg als zuständige Behörde weitergeleitet.
  • 2. Die Bürger*innen werden bei solchen Fragen auf die gesetzliche Situation hingewiesen. Auf der Homepage der Gemeinde Adendorf wurde Information zu dem Thema hochgeladen. Der Rückbau soll bis Ende März 2024 erfolgen.
  • 3. Die Gemeinde Adendorf führt keine Liste mit Schotter- und Pflastergärten. Maßnahmen werden durch die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Lüneburg eingeleitet.
  • 4. Die Anordnung erfolgt über die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Lüneburg als zuständige Behörde. Die Zahl der Anordnungen kann beim Landkreis Lüneburg abgefragt werden.
  • 5. Die Gemeinde Adendorf strebt den Rückbau der Schotter- und Pflastergärten an. Wann die Bauaufsichtsbehörde den Rückbau anordnet, befindet sich nicht in unserem Zuständigkeitsbereich.
  • 6. Aufgrund der Zuständigkeit können wir nur der Bauaufsichtsbehörde melden, auf welchen Grundstücken sich Schotter- und Pflastergärten befinden.
  • 7. Die Bürger*innen bei Gesprächen über die rechtliche Situation aufzuklären und die Präsenz auf der Homepage verstärken.

Impressionen schotter-und Pflasterflächen

Eure Meinung

Was denkt ihr über das Thema? Ich hatte bereits einige Diskussionen zu dem Thema. Dabei stellte sich oft heraus, dass es manche von euch irritiert, Unterscheidungen zu finden zwischen Steingarten (was wirklich etwas völlig anderes ist) und Schotterfläche. Andere empfinden es als Eingriff in privates Eigentum. Und viele andere, wie z.B. auch der Umweltbeauftragte der Gemeinde, sehen die Notwendigkeit, dort durchgreifen zu müssen (Klimakrise, Schwamm-Stadt, Mikroklima, Insektensterben). Und wie eingangs erwähnt, auch immer mal wieder der Hinweis von euch darauf, dass die Gemeinde sich als Erstes mal lieber an die eigene Nase fassen soll. Wir bleiben als ABAE daher weiter am Ball und sprechen nötige Entsiegelungen an.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert