Umweltschutz

Rückbau von Schotterflächen („Schottergärten“)

Der Gemeinderat hat im Mai 2023 beschlossen, dass die Bürgerinnen und Bürger durch die Verwaltung gebeten werden sollen, bestehende Schotterflächen zurückzubauen. Für die Umgestaltung gilt eine Frist bis zum 31.03.2024, danach festgestellte oder gemeldete Schottergärten werden an den für eine Sanktionierung zuständigen Landkreis Lüneburg gemeldet. Die Information der Gemeindeverwaltung vom 06.07.202 findet ihr auf adendorf.de

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