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QR-Sammelaktion 2026

Teilnahmebedingungen der QR-Code-Sammelaktion 2026

Fassung 1.1 vom 27.08.2026 12 Paragrafen

Inhalt

§ 1 Veranstalterin

Veranstalterin ist die Wählergruppe Die Unabhängigen-ABAE, Lerchenweg 7A, 21365 Adendorf, vertreten durch ihren Vorstand, Philip Wendeborn. Kontakt: post@abae.eu.

Die Aktion umfasst auch Sammelobjekte der Bürgermeisterkandidatin Anne Fiedler. Frau Fiedler tritt unabhängig von der Wählergruppe Die Unabhängigen-ABAE an; für die Durchführung der Aktion und die Gewinne ist allein die Veranstalterin verantwortlich.

Die Aktion steht in keinerlei Verbindung zu einem sozialen Netzwerk oder einer anderen Plattform.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

  1. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 16 Jahren. Teilnehmende unter 18 Jahren benötigen für die Annahme eines Gewinns die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person.
  2. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung.
  3. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitglieder der Wählergruppe Die Unabhängigen-ABAE, Kandidatinnen und Kandidaten der Wählergruppe, die Bürgermeisterkandidatin sowie deren jeweilige Haushaltsangehörige. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die an der Planung, dem Aufbau oder der Verwaltung der Sammelobjekte mitgewirkt haben oder Zugang zur Standortliste hatten.
  4. Die Teilnahme ist nicht an eine Wahlteilnahme oder eine bestimmte Wahlentscheidung geknüpft. Sie ist auch dann uneingeschränkt möglich, wenn die teilnehmende Person nicht wahlberechtigt ist, nicht wählt oder eine andere Liste wählt. Die Wahlentscheidung wird weder erfragt noch erfasst und hat keinen Einfluss auf Teilnahme oder Gewinnchance.

§ 3 Teilnahmezeitraum

Die Aktion beginnt am 27.08.2026 und endet am 12.09.2026 um 23:59 Uhr. Maßgeblich ist der Eingang auf unserem Server. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Nachweise nehmen an der Verlosung nicht mehr teil.

§ 4 So nimmt man teil

  1. Jedes Sammelobjekt trägt einen individuellen QR-Code. Ein Objekt gilt als gefunden, wenn dessen QR-Code gescannt wurde.
  2. Für die Teilnahme an den Gewinnen ist zusätzlich ein Benutzerkonto auf abae.eu und je Objekt ein eigenes Beweisfoto erforderlich, das im Sammelalbum hochgeladen wird.
  3. Das Beweisfoto muss von der teilnehmenden Person selbst aufgenommen worden sein, das Objekt erkennbar an seinem Standort zeigen und innerhalb des Teilnahmezeitraums entstanden sein.
  4. Eingereichte Fotos werden automatisiert und stichprobenartig manuell mit bereits eingereichten Fotos abgeglichen. Fotos, die bereits von einer anderen Person eingereicht wurden oder erkennbar nicht selbst aufgenommen wurden, werden nicht anerkannt.
  5. Ein Sammelobjekt zählt je Person einmal.

§ 5 Sammelziel, Joker und Lose

  1. Die Veranstalterin veröffentlicht im Sammelalbum die jeweils aktuelle Liste der Pflichtobjekte und der Joker-Objekte.
  2. Die Liste der Pflichtobjekte wird zu Beginn des Teilnahmezeitraums festgelegt. Sammelobjekte, die nach Beginn des Teilnahmezeitraums hinzukommen, zählen als Joker-Objekte und verändern das Sammelziel nicht.
  3. Wird ein Objekt beschädigt, entfernt oder ist es dauerhaft nicht mehr auffindbar, nimmt die Veranstalterin es aus der Liste der Pflichtobjekte. Bereits erbrachte Nachweise für dieses Objekt bleiben als Lose erhalten.
  4. Lose werden wie folgt vergeben: je Pflichtobjekt mit anerkanntem Beweisfoto 1 Los; je Joker-Objekt mit anerkanntem Beweisfoto 1 Los, sofern der Joker nicht als Ersatz nach Absatz 5 verwendet wird; je Selfie mit erteilter Nutzungsfreigabe (§ 7) 1 Los, höchstens ein Selfie je Sammelobjekt; bei vollständiger Sammlung aller Pflichtobjekte 5 zusätzliche Lose.
  5. Ein Joker-Objekt kann anstelle eines Loses als Ersatz für ein nicht gefundenes Pflichtobjekt eingesetzt werden; auf diese Weise können höchstens 3 Pflichtobjekte ersetzt werden. Die Verrechnung erfolgt automatisch zugunsten der teilnehmenden Person.
  6. Für den Gewinn nach § 6 Nr. 1 (schnellste Sammlung) zählen Joker nicht als Ersatz; dort ist die tatsächliche Vollständigkeit maßgeblich.
  7. Das Los für ein Selfie ist an die Nutzungsfreigabe gebunden. Wird die Freigabe widerrufen (§ 7 Abs. 3), entfällt dieses Los — es war die Gegenleistung für die Freigabe. Das Los für das Beweisfoto desselben Objekts bleibt davon unberührt; die Sammlung geht durch einen Widerruf nicht verloren. Eine bereits erfolgte Ziehung wird nicht rückgängig gemacht: Maßgeblich ist der Losstand im Zeitpunkt der Ziehung.

§ 6 Gewinne

  1. Schnellste Sammlung: ein Gutschein über 20 € für ein Lokal oder Geschäft in der Gemeinde Adendorf nach Wahl sowie ein Überraschungsgewinn. Es gewinnt, wessen letztes noch fehlendes Beweisfoto für die vollständige Pflichtsammlung als erstes bei uns eingegangen ist. Maßgeblich ist der Zeitstempel des Uploads auf unserem Server. Wird ein Foto nachträglich nicht anerkannt, rückt der nächste Zeitstempel nach.
  2. Verlosung: 5 × ein Gutschein über 20 € für ein Lokal oder Geschäft in der Gemeinde Adendorf nach Wahl. Die Ziehung erfolgt nach Teilnahmeschluss aus allen Losen nach § 5. Jede Person kann höchstens einen Gutschein gewinnen; nach einer Ziehung scheiden ihre übrigen Lose aus. Die Gewinnerin oder der Gewinner nach Nr. 1 nimmt an der Verlosung nicht zusätzlich teil.
  3. Selfie-Challenge: ein Gutschein über 30 € für ein Lokal oder Geschäft in der Gemeinde Adendorf nach Wahl. Das Siegerselfie wählt die Wählergruppe Die Unabhängigen-ABAE unter allen zur Veröffentlichung freigegebenen Selfies aus. Der Gewinn nach Nr. 3 ist mit den Gewinnen nach Nr. 1 und 2 kombinierbar.
  4. Alle Gewinne sind Gutscheine. Das Lokal oder Geschäft wählt die gewinnende Person selbst; es muss seinen Sitz in der Gemeinde Adendorf haben. Die Veranstalterin erwirbt den Gutschein nach der Ziehung. Gibt der gewählte Betrieb keine Gutscheine aus, wird ein gleichwertiger Gutschein eines anderen Betriebs in der Gemeinde Adendorf gestellt.
  5. Gewinne werden nicht in bar ausgezahlt, nicht getauscht und nicht auf Dritte übertragen.

§ 7 Selfies und Nutzungsfreigabe

  1. Die Teilnahme an der Selfie-Challenge ist freiwillig. Ohne Selfie kann man an allen anderen Gewinnen uneingeschränkt teilnehmen.
  2. Wer ein Selfie zur Veröffentlichung freigibt, räumt der Wählergruppe Die Unabhängigen-ABAE das einfache, unentgeltliche, räumlich unbeschränkte Recht ein, das Bild für ihre Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden – auf abae.eu, in Druckerzeugnissen und in ihren Kanälen. Die Freigabe ist zeitlich befristet bis zum 31.12.2027.
  3. Die Freigabe ist jederzeit formlos widerruflich an post@abae.eu. Nach Widerruf löschen wir das Selfie unverzüglich und entfernen es aus allen von uns kontrollierten Veröffentlichungen; bereits gedruckte Auflagen bleiben davon unberührt. Mit der Freigabe entfällt auch das dafür vergebene Los (§ 5 Abs. 7) — die übrige Sammlung und ihre Lose bleiben bestehen.
  4. Sind auf einem Selfie weitere Personen erkennbar, versichert die einreichende Person, deren Einverständnis eingeholt zu haben. Erkennbar minderjährige Personen veröffentlichen wir nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten, andernfalls machen wir sie unkenntlich oder verzichten auf die Veröffentlichung. Dasselbe gilt für unbeteiligte Passantinnen und Passanten.
  5. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Selfies.
  6. Die Namensnennung ist freiwillig. Beim Hochladen kann angegeben werden, unter welchem Namen die einreichende Person bei einer Veröffentlichung genannt werden möchte. Ohne Angabe veröffentlichen wir ohne Namensnennung. Wird ein Profilname angegeben (etwa in der Form „@name"), dürfen wir ihn auch als Verweis auf dieses Profil verwenden und die Person in dem Kanal markieren, aus dem der Name stammt. Die Angabe lässt sich jederzeit ändern oder durch Leeren des Feldes zurücknehmen; sie entfällt außerdem, sobald nach einem Widerruf (Absatz 3) kein freigegebenes Selfie mehr vorliegt. Ein Anspruch auf Namensnennung besteht nicht.

§ 8 Benachrichtigung und Übergabe

  1. Gewinnerinnen und Gewinner werden innerhalb von 7 Tagen nach der Ziehung über die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse benachrichtigt.
  2. Meldet sich eine gewinnende Person nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung, verfällt der Anspruch und es wird nachgezogen.
  3. Die Übergabe erfolgt persönlich in Adendorf nach Absprache.

§ 9 Ausschluss

Die Veranstalterin kann Teilnehmende bei begründetem Verdacht auf Manipulation von der Aktion ausschließen – insbesondere bei der Einreichung fremder oder mehrfach verwendeter Fotos, bei der Nutzung mehrerer Benutzerkonten durch dieselbe Person oder bei automatisierten Eingaben. Bereits gewährte Gewinne können in diesen Fällen zurückgefordert werden.

§ 10 Datenschutz

  1. Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist die Veranstalterin nach § 1.
  2. Verarbeitet werden: Benutzername und E-Mail-Adresse des Kontos, die gescannten Objektcodes mit Zeitpunkt, die hochgeladenen Fotos mit Upload-Zeitpunkt, die Angabe, ob eine Nutzungsfreigabe erteilt wurde, sowie ein freiwillig angegebener Name für die Veröffentlichung (§ 7 Abs. 6).
  3. Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung der Aktion) für Teilnahme, Nachweise und Gewinnabwicklung; Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie §§ 22 f. KUG (Einwilligung) für die Veröffentlichung von Selfies.
  4. Löschung: Beweisfotos und Sammelstände löschen wir spätestens drei Monate nach Ende der Aktion, also bis zum 13.12.2026. Freigegebene Selfies löschen wir mit Ablauf der Freigabe nach § 7 Abs. 2 oder unverzüglich nach Widerruf. Daten, die wir zur Dokumentation der Gewinnübergabe benötigen, bewahren wir bis zum 31.12.2026 auf.
  5. Standortdaten (GPS) in hochgeladenen Fotos werden beim Upload entfernt und nicht gespeichert.
  6. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt; die Daten liegen auf unserem Server in Deutschland.
  7. Es bestehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf einer Einwilligung sowie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Weitere Angaben in unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Vorzeitige Beendigung

Die Veranstalterin kann die Aktion aus wichtigem Grund abbrechen oder ändern, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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