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Straßennausbaubeiträge (Strabs)

Was sind Straßenausbaubeiträge?

Straßenausbaubeiträge sind einmalige Beiträge, die Kommunen von Grundstückseigentümern erheben können, wenn eine bestehende Straße grundlegend erneuert, verbessert oder erweitert wird. Die rechtliche Grundlage liegt in Niedersachsen im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz.

Typische beitragsfähige Maßnahmen umfassen die Fahrbahnerneuerung, Gehwegssanierung, Verbesserung der Entwässerung, Neugestaltung von Parkflächen und Änderungen an der Straßenbeleuchtung.

Wichtig zu wissen: „Normale Straßenunterhaltung, etwa das Schließen von Schlaglöchern oder kleinere Reparaturen, wird in der Regel aus dem allgemeinen Haushalt bezahlt.“

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Erschließungsbeiträge

Fallen bei erstmaliger Straßenherstellung an, etwa in neuen Baugebieten.

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Straßenausbaubeiträge

Betreffen bestehende Straßen bei grundlegender Erneuerung nach vielen Jahren — eine oft überraschende Belastung für langjährige Eigentümer.

Warum sind Straßenausbaubeiträge umstritten?

Zentrale Kritikpunkte sind die mögliche Höhe der Belastung und mangelnde Planbarkeit. Eigentümer erfahren die genaue Höhe erst nach Abschluss der Maßnahme. Das sogenannte Zufallsprinzip führt zu unterschiedlicher Betroffenheit von Eigentümern — ein grundsätzliches politisches Thema zur Finanzierung kommunaler Infrastruktur.

Wie ist die Situation in Niedersachsen?

Straßenausbaubeiträge sind nicht landesweit verpflichtend. Kommunen entscheiden eigenständig über Satzungen. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Kommunen ihre Regelungen geändert oder Beiträge abgeschafft, während andere das System beibehalten.

Eine interaktive Karte zeigt die unterschiedlichen Regelungen in Niedersachsen — welche Kommunen Beiträge erheben, wo sie abgeschafft wurden und wo besondere Regelungen gelten. Zur Karte.

Wie werden Straßenausbaubeiträge berechnet?

Die Berechnung ist komplex und fallabhängig. Ausgangspunkt sind Gesamtkosten der Baumaßnahme. Der gemeindliche Anteil wird festgelegt, der Rest auf beitragspflichtige Grundstücke verteilt. Faktoren wie Grundstücksgröße, Nutzungsart und teilweise Lage spielen Rollen.

Vereinfachtes Beispiel: Bei einer Straßenerneuerung von 1.000.000 Euro mit 30-prozentiger Gemeindebeteiligung verbleiben 700.000 Euro zur Verteilung auf betroffene Grundstücke.

Situation in Adendorf und Erbstorf

Die gemeindliche Satzung erlaubt Beitragserhebung bei Herstellung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze im gesamten Gemeindegebiet.

Beitragsfähig sind Fahrbahnen, Gehwege, Radwege, Parkflächen, Grünanlagen, Entwässerung, Straßenbeleuchtung sowie Planungs- und Bauleitungskosten. Die Gemeinde kann einzelne Teile gesondert abrechnen.

Wichtigste Eckpunkte der Satzung

Straßenkategorien und Gemeindeanteilbeispiele

Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt

Jeder Prozentpunkt Gemeindeanteil muss aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden. Bei Senkung des Anliegeranteils verschiebt sich die Finanzierung stärker in den Gemeindehaushalt — die Gesamtkosten bleiben, werden aber anders verteilt.

Verteilung auf einzelne Grundstücke

Der Restbetrag wird mittels Nutzungsfaktoren verteilt. Grundstücksfläche wird mit Faktoren multipliziert, die von Nutzungsart und -intensität abhängen. Die Vollgeschossanzahl spielt regelmäßig eine wichtige Rolle. Gewerbliche Nutzung kann höhere Belastung bedeuten.

Konkrete Höhe: Eine pauschale Antwort ist unmöglich. Entscheidend sind Gesamtkosten, Straßeneinordnung, betroffene Teileinrichtungen, Gemeindeanteil, Zahl beitragspflichtiger Grundstücke, Grundstücksgröße, Vollgeschosse, Nutzungsart und Besonderheiten.

Diese Komplexität erfordert häufig Mitwirkung spezialisierter Fachbüros und verursacht „einen erheblichen Verwaltungs- und Prüfungsaufwand“ — ein weiterer Grund, warum das System als kompliziert und nicht mehr zeitgemäß kritisiert wird.

Briefwahl So funktioniert die Briefwahl

Keine Begründung nötig, portofrei, in fünf Minuten beantragt. Vier Schritte:

  1. Wahlschein beantragen Rückseite der Wahlbenachrichtigung unterschreiben, online beantragen oder im Rathaus abholen.
  2. Unterlagen durchzählen Zwei Stimmzettel — Gemeinderat Adendorf und Kreistag Lüneburg —, Wahlschein, zwei Umschläge.
  3. Drei Stimmen pro Stimmzettel setzen Pro Stimmzettel drei Stimmen: alle an eine Liste, alle an eine Person oder verteilt.
  4. Unterschreiben und abschicken Ohne Unterschrift ist der Wahlbrief ungültig. Portofrei in den Postbriefkasten.
9. Sept., 10 Uhr Letzter Moment für den Antrag über das Formular der Gemeinde.
10. Sept. Wahlbrief in den Postbriefkasten, damit er rechtzeitig ankommt.
13. Sept., 18 Uhr Der Wahlbrief muss vorliegen. Was später eintrifft, wird nicht gezählt.
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